
Prüfung und Dokumentation
Prüfen, messen, dokumentieren.
Prüfpflichten sind kein Formalismus. Sie entscheiden im Schadensfall darüber, ob der Versicherer zahlt und wer haftet. Wir prüfen und dokumentieren so, dass die Unterlage auch in fünf Jahren noch trägt, wenn niemand mehr weiß, wer damals vor Ort war.

Was wir prüfen
| Prüfung | Grundlage | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Erstprüfung | DIN VDE 0100-600 | nach Errichtung oder Änderung, vor Inbetriebnahme |
| Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 | wiederkehrend, Intervall nach Gefährdungsbeurteilung |
| Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 | wiederkehrend |
| Blitzschutzanlage | DIN EN 62305-3 | wiederkehrend, nach Blitzeinschlag, nach Umbau |
| Erdungsanlage | DIN EN 62305, DIN VDE 0100-540 | bei Errichtung und wiederkehrend |
| E-Check | VDE-Regelwerk | Verkauf, Vermietung, Versicherungsauflage |
Was Sie bekommen
Ein Prüfprotokoll mit Messwerten, Bewertung und Mängelliste. Bei Mängeln eine Einstufung, was sofort abgestellt werden muss und was terminiert werden kann. Auf Wunsch mit Terminvorschlag für die Beseitigung.
Eine Mängelliste, auf der alles gleich dringend aussieht, hilft niemandem. Wer ein Gebäude verwaltet, braucht eine Reihenfolge und eine Zahl darunter.
Prüffristen im Blick behalten
Auf Wunsch führen wir Ihre Prüffristen und melden uns rechtzeitig vor Ablauf. Für Liegenschaften mit mehreren Objekten legen wir ein Kataster an, aus dem hervorgeht, was wann geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist.
Für Kommunen im Bergischen Land und im Rheinland ist das der praktischste Teil: Sie müssen sich die Fristen nicht selbst merken, und bei der nächsten Begehung liegt die Übersicht auf dem Tisch.
Wer bei Ihnen prüft
Blitzschutzfachkraft und interner Erdungsprüfer sind im eigenen Team. Wir kaufen die Prüfleistung nicht zu. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner, ein Termin, eine Rechnung, und im Zweifel jemand, der sich an das Objekt erinnert.
Weitere Leistungen.
Wissen Sie, wann Ihre nächste Prüfung fällig ist?
Die wenigsten wissen es genau, und das ist kein Vorwurf. Wir sehen uns an, welche Prüfpflichten für Ihre Anlagen gelten, welche Fristen laufen und was offen ist. Daraus wird ein Prüfplan, den Sie vorlegen können.
Lieber per Mail? Dann an info@arki-ingenieure.de



